vorzeitige Kündigung Fitnessvertrag, wer ist im Recht?
vom 28.2.2013
58 €
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Durch meine einjährige Anstellung (ab 01.07.09) als Aushilfe bei diesem Fitnessstudio wurde dieser Vertrag auf „VIP" gesetzt, (bedeutet man kann das Fitnessangebot gratis in Anspruch nehmen) ich habe diesen Vertrag aber nie gekündigt. Anstatt diesen Vertrag zu verlängern, oder neu aufzunehmen wurde am 01.03.2011 ein neuer Vertrag, mit einer neuen Mitgleidsnummer, in einem anderen Fitnessstudio dieser Fitnesskette aufgesetzt, unter dem Vorwand, sie bräuchten meine neue Adresse und meine aktuellen Bankdaten, da das Fitnessangebot nun nicht mehr kostenfrei für mich war. ... Ein solcher Grund ist gegeben, wenn unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage die Fortsetzung des Vertrages für eine Seite unzumutbar ist.