Kündigungausschluss oder Zeitmietvertrag? Gültigkeit und Möglichkeit der Kündigung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
- Es ist kein Grund der Befristung genannt Bitte um Antwort, da ich (noch Studentin) und sobald ohne Job, die Wohnung unmöglich 2 Jahre zahlen kann. Hoffe auf gütige Einigung mit Vermieter, da ich ja noch nicht einmal eingezogen bin und schon Anzeige gestartet habe bzgl Nachmieter und bereit bin die 3 Monate einzuhalten.