Mietvertrag aus 2008 (angehängt) Schönheitsreparaturen bei Auszug?
vom 25.8.2014
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Bei einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses haftet der Mieter für den Ausfall an Miete, Nebenabgaben und sonstigen Leistungen, sowie für alle weiteren Schaden, den der Vermieter durch ein Leerstehen der Mieträume während der vertragsmäßigen Dauer des Mietverhältnisses erleidet. Zusätzliche Information: - Es besteht aktuell kein Nachmieter - Das Mietverhältnis endet regulär mit einer ordentlichen Kündigung. ... Mit besten Grüßen, Mieter