Grob-Abschätzung für ‚Wert’ des Zugewinns an Familien-Eigenheim (> Bar-Ausgleich)
beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Für Ihre Einschätzung hierzu nochmal die Zeitpunkte / Beträge und sonstige Fakten [Ehemann = ich / Eltern = meine Eltern]: Bereits VOR Eheschließung (Eheschließung am 10.April 1992): Haus der Eltern im Besitz des E-hemanns (Kauf zum damaligen Kaufpreis von 650.000 DM / Schenkung an Sohn/Ehemann mit grundbuchlicher Eintragung erfolgte im April 1990) WÄHREND der Ehe (im Juni 1993) Rückschenkung des Hauses der Eltern an die Eltern und im Ausgleich dafür Bar-Schenkung von 400.000 DM von Eltern an Ehemann um den Erwerb des Fami-lien-Heims zu ermöglichen. ... KAUF des FAMILIEN-HEIMS zum damaligen Kaufpreis von 795.000 DM dann entsprechend im Juni 1993, finanziert über die Bar-Schenkung der Eltern (400.000 DM), ein Bank-Darlehen der Ehe-leute (190.000 DM) sowie ein zinsloses Darlehen der Eltern an die Eheleute (80.000 DM) und letzt-endlich Ersparnisse (125.000 DM). ... Während der Ehezeit konnten beide (Bank + Eltern) DARLEHEN GETILGT werden (Beteiligung beider Eheleute).