Keine Erlaubnis zur Zwischenmiete bei Kündigungsverzicht - Kündigung?
vom 26.6.2017
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Guten Tag, der Mietvertrag für meine Wohnung ist mit einem Kündigungsverzicht bis Ende März 2018 versehen. Da ich meine Wohnung jedoch – zumindest vorerst - nicht mehr bewohnen werde, bat ich meinen Vermieter um einen Aufhebungsvertrag samt Entschädigungszahlung. ... Am 16.06.17 bat ich daher meinen Vermieter per E-Mail um die Erlaubnis zur Zwischenmiete der gesamten Wohnung von 01.07.17 bis 31.07.18.