Sperre Arbeitslosengeld wegen zu kurzer Anstellung bei neuem Arbeitgeber?
vom 9.12.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, aus einem bis dahin ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus habe ich zum 01.04.2009 einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber geschlossen. ... Nun hat mir der neue Arbeitgeber angekündigt, das geschlossene Arbeitsverhältnis am 01.01.2009 (neuer vereinbarter Arbeitsbeginn) innerhalb der vereinbarten 6-monatigen Probezeit mit (wie vereinbart) 14-tägiger Kündigungsfrist betriebsbedingt aufzukündigen. ... Nach Kenntnisnahme der bevorstehenden Kündigung habe ich mich unverzüglich an das Arbeitsamt gewandt.