. - im Kaufvertrag steht folgendes: ''''''''''''''''Das Bauvorhaben wird entsprechend der Projektdarstellung erstellt, vorbehaltlich behördlicher Änderungsauflagen oder etwaiger sonstiger notwendiger Änderungen in der Plaung bzw. der Bauausführung, welche keine Wertminderung bedeuten, bleiben vorbehalten'''''''''''''''' Auf Nachfrage/ Protest beim Bauträger nachdem wir von der Bepflanzung erfuhren erhielten wir folgende Information - er beruft sich auf behördliche Vorgaben, an denen er nichts tun kann: "Bezüglich des Außenanlagenplanes sowie der Ersatzpflanzung überlassen wir Ihnen den genehmigten Plan woraus hervorgeht, dass auf der Ecke die Bäume 6 und 8 bepflanzt werden müssen. ... - bedeutet die Pflanzung von Bäumen, die den Lichteinfall behindern, eine Wertminderung der Wohnung im rechtlichen Sinne wie im Vertrag ja angedeutet, und wenn ja, könnte man dann Schadenersatz oder Preisminderung fordern?