Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Hier kommt nach Ihrer Schilderung nur eine Änderung der Teilungserlärung in Betracht.
Die nachträgliche Änderung der Teilungserklärung Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und Vereinbarung aller Eigentümer. Ein Beschluss, auch ein Mehrheitsbeschluss, genügt dafür nicht. Änderungen sind nur durch Vereinbarung möglich und eine Vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.
Evtl. ergibt sich aus den Verträgen etwas anderes, diese sollten daher auf jeden Fall geprüft werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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