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Teileigentum mit gemeinsamen Garten

| 23. April 2015 21:07 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

sehr geehrte Damen und Herren
ich habe mit meinem Bruder ein Haus gemeinsam gekauft und danach Teileigentum (Eigentumswohnungen) gebildet. Es ist noch Garten dabei den wir gemeinsam nutzten wollten. Nach Streitigkeiten wegen der Kinder ist mein Bruder dabei seine Wohnung zu verkaufen, mit dem gemeinsamen Gartenanteil. Ich habe bereits im Vorfeld gefragt, ob er mir seinen Gartenanteil verkauft, da ich die EG Wohnung besitze und keine Fremden im Garten neben meiner Terrasse haben möchte. Er hat abgelehnt an mich seine Gartenanteile zu verkaufen. Ich möchte wissen in wie weit, ich dagegen vorgehen kann, ist es überhaupt möglich? Der Garten ist in der Teilungserklärung als Gemeinschaftsgarten vorgesehen gewesen, da die Besitzverhältnisse unter Verwandten waren.
freundliche Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Hier kommt nach Ihrer Schilderung nur eine Änderung der Teilungserlärung in Betracht.

Die nachträgliche Änderung der Teilungserklärung Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und Vereinbarung aller Eigentümer. Ein Beschluss, auch ein Mehrheitsbeschluss, genügt dafür nicht. Änderungen sind nur durch Vereinbarung möglich und eine Vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.

Evtl. ergibt sich aus den Verträgen etwas anderes, diese sollten daher auf jeden Fall geprüft werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 25. April 2015 | 12:41

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ich hatte schon selbst in diese Richtung gedacht, wollte einfach nur nochmal Sicherheit haben. Leider liegt der Fall so.

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