Renovierung nach Auszug Mietzeit 2 Jahre EILT!! ;O)
Ich habe bei Umzug einen neuen Mietvertrag bekommen. ... (Dieser Durchbruch gefällt dem Vermieter und der Nachmieter wollte ihn ebenfalls behalten, hier muss ich also sowieso nichts wieder herstellen) §16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume: 4a: der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsrep (Tapezieren, Anstreichen oder Streichen der Wände, Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschl Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, in der Regel aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen.