Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 23.11.07 bin ich aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und beabsichtigte nicht, die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen. ... Aus dem jeweils im hälftigen Eigentum befindlichen Zweifamilienhaus mit gewerbl.Räumen auf rd 1200 m2 im OLG Bezirk Hamm( verkehrswert ca 250.000 €) fließen Mieten in Höhe von 1000,00 € zu.Der Mann hat keine weiteren Einkünfte, die Mietzahlungen aus seiner in der Ehe geerbten Haushälfte versucht er zwangsweise beizutreiben.Große Teile der häuslichen Möbeleinrichtung habe ich nachweisbar vor der Ehezeit erworben, in der Ehe wurden ein PKW ( Zeitwert 8000 ) und ein Wohnmobil ( Zeitwert 30.000 ) erworben Für beide Fahrzeuge stehe ich als Halter im Brief, den KV für das Wohnmobil hat der Ehemann gezeichnet und zur Finanzierung ein Darlehen aufgrund eines Bausparvertrages auf seinen Namen aufgenommen. ... Grundbesitzabgaben, Strom Gas Telefon und Versicherungsverträge habe ich gesondert aus meinem Einkommen finanziert, bezahle zur Zeit auch weiterhin Im Wohnmobil hält sich der Mann bis auf kurze Aufenthalte im Hause auf, wohl um sich nicht ´den Wert der freien Wohnung anrechnen lassen zu müssen- hat diese Strategie Erfolg?