Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Trennungsjahr beginnt, wenn Sie "getrennt von Tisch und Bett" leben. Dies ist grundsätzlich auch in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus umsetzbar und im Einzelfall zu prüfen.
Sie sollten in getrennten Betten bzw. Räumen schlafen und auch sonst - wenn es die Kapazität des Wohnraumes zulässt - die Nutzung der Räume aufteilen, z.B. bei mehreren Bädern diese untereinander zur Nutzung aufteilen. Gemeinsam genutzte Räume können Sie nach Möglichkeit zeitlich jeweils aufteilen.
Auch die Haushalte sollten - soweit es sich im Einzelfall umsetzen lässt - getrennt werden. Dazu gehört, dass jeder seine Wäsche selbst wäscht, für sich einkauft und kocht sowie Mahlzeiten einnimmt.
Und auch finanziell sollte strikt getrennt werden, heißt jeder hat sein eigenes Konto und bezieht darauf sein eigenes Einkommen. Möglicherweise zusätzlich vorhandene gemeinsame Konten sind ausschließlich für gemeinsame Ausgaben, bspw. Miete, Nebenkosten oder gemeinsame Darlehen zu nutzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
12. März 2025
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09:44
Antwort
vonRechtsanwalt Manuel Kruppe
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