Auch im gerichtlichen Schriftverfahren von uns vorgelegte eidesstattliche Versicherungen von Zeugen, die bestätigen, dass unsere Mutter damals nach dem Hausverkauf jedem ihrer Söhne 10.000 Euro verschenkt habe und dies den Freunden erzählt habe, schienen für das Gericht nicht von Interesse. ... Nun fand am 22.09.16 die anberaumte Güteverhandlung vor Gericht statt. Der Betreuer (er vertrat angeblich den Willen unserer Mutter, die angebl. aus gesundheitlichen Gründen von Betreuerseite entschuldigt nicht beim Termin dabei war) gab zuerst auf richterliche Befragung folgenden (unwahren) Vortrag an: "Er selbst hätte sich nach dem Hausverkauf 2011 angeblich nur mit uns beiden beklagten Brüdern zusammen in seiner Wohnung getroffen.