Unterhaltszahlungen an die Mutter
vom 24.4.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch / Düsseldorf
Mit 18 verliess ich das Elternhaus und habe mir eine eigene Wohnung gesucht. Meine eigentliche Mutter war meine Oma! ... Für mein Gefühl würde ich eher denken, da keine soziale Bindung bestand eigentlich meine Oma als Mutter zu werten ist und meine "leibliche" Mutter - eine fremde Frau ist.