Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben.
Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Ich könnte mir vorstellen, dass das Sozialamt die Mieteinnahmen für die Wohnung der Eltern als Einkommen der Mutter anrechnen möchte, sozusagen als Ersatz für das nicht mehr genutzte Wohnrecht.
Sollten Sie zum damaligen Zeitpunkt als Sie bzw. Ihre Eltern Auskunft erteilen mussten das Wohnrecht der Eltern bewusst verschwiegen haben, obwohl Sie danach gefragt wurden, kann das Sozialamt die Mieteinnahmen ggf. aus Schadenersatzgesichtspunkten auch rückwirkend fordern.
Sie sollten nun weitestgehend kommentarlos den Notarvertrag herausgeben, denn da kommen Sie nicht drum herum. Ansonsten sollten Sie ohne rechtlichen Beistand möglichst erstmal keine Aussagen machen.
Zur Beurteilung, ob die Mieteinnahmen für die Wohnung der Eltern tatsächlich als Ersatz für das nicht mehr genutzte Wohnrecht der Eltern gewertet werden kann, kommt es auf viele Umstände Ihres Einzelfalls und natürlich auch auf die genaue notarielle Regelung an.
Natürlich können die Mieteinnahmen dann ggf. auch nicht gleichzeitig bei Ihnen als Familieneinkommen berücksichtigt werden und auf der anderen Seite gleichzeitig als Einkommen der Mutter.
Sie sollten nun die Reaktion des Sozialamts abwarten und bei entsprechenden Entscheidungen des Sozialamts diese ggf. anwaltlich überprüfen lassen. In dem Zusammenhang möchte ich Ihnen auch dringend ans Herz legen, den Unterhaltsbetrag, den das Sozialamt für Sie ausgerechnet hat, überprüfen zu lassen, da das Sozialamt häufig gewisse Abzugsposten von sich aus nicht berücksichtigt.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen für’s erste weiterhelfen.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch im Rahmen der Nachfragemöglichkeit weiter zur Verfügung.
Auch darüber hinaus können Sie sich jederzeit gerne unverbindlich per Email an mich wenden, wenn Sie vom Sozialamt etwas hören. Die Sozialhilfeträger in Ihrer Gegend sind mir teilweise aus der Praxis bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Basener
Rechtsanwältin