Gravierende Abweichungen bei Wohnflächen und MEA in Teilungserklärung
vom 18.5.2016
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Diese ganzen Ungereimtheiten fielen 2012 bei einem Wechsel der Hausverwaltung auf, woraufhin diese einen Architekten mit der Neuvermessung der beiden Häuser beauftragte. ... Der Eigentümer von Wohnung Nr.4 will den Keller Nr.4 nicht in die Berechnung seiner Kosten mit einfließen lassen, da in der Teilungserklärung ein „Keller" aufgeführt ist, während der Architekt sagt, dass es ein Abstellraum sei, weil der ja innerhalb der Wohnung liegt. ... Nun meine speziellen Fragen: Ist ein Kellerraum, der innerhalb einer Wohnung liegt, ein Kellerraum, der nicht in die Abrechnung mit einbezogen werden darf, oder ist es ein Abstellraum, der dann behandelt wird wie z.B. eine Küche oder ein Bad?