<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/WEG/10.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 10 WEG: Allgemeine Grundsätze">§§ 10,15 WEG</a>, wobei der Sondernutzungsberechtigte befugt ist, unter Ausschluss der Nutzung der übrigen Eigentümer den der Sondernutzung unterliegenden Grundstücks- bzw. ... Er hat die Kosten,Lasten zu tragen und die Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht so zu übernehmen, wie wenn der Gegenstand Sondereigentum wäre. (2) Es werden folgende Sondernutzungsrechte begründet : a)... ... Mir ist bekannt, das dies für die Oberflächen (Fliesen,Bodenplatten) gilt, Verhält es sich aber auch so, wenn sich der Unterbau ,also die verfestigte Kiesschicht unter den Betonplatten, wegen des Hangs absenkt, oder sind die Kosten dann von der WEG zu tragen?