Ehegattenschaukel, Immobilie
vom 4.7.2023
für 130 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Frau und ich haben 2011 eine Wohnung zu Bruchteilen (jeder 50%) gekauft, die wir vermieten. Jetzt würden wir gerne das Objekt steuerlich optimieren und denken an eine "halbe Ehegattenschaukel" bei der ich die Anteile meiner Frau auch noch erwerbe (steuerfrei und zum Verkehrswert) und dann in 2024 100% der Wohnung besitze. ... Sollte es in den Folgejahren zum Verkauf des Objekts an Dritte kommen, wie wäre der (spekulationssteuerliche) Gewinn zu berechnen?