Unterhalt für volljähriges Kind - Nach Düsseldorfer Tabelle oder nach einem Betrag gemäß "Hartz IV"?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Er macht mir gegenüber Kindesunterhalt gemäß "Düsseldorfer Tabelle" geltend, deren Höhe nicht zur Diskussion steht. ... Richtet sich dieser Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle oder nach einem Betrag gemäß "Hartz IV"?