Da es sich um eine Ausgleichszahlung handelt, die von den Eltern gefordert wird, müssten die Beträge / Raten an den Bruder doch von der Schenkungssteuer befreit sein? ... Wäre es möglich im Notarvertrag festzuhalten, dass der Bruder, sollte es in der Übergangsphase zum Verkauf kommen, nicht die Ausgleichszahlung erhält, sondern die Hälfte der Verkaufssumme abzgl. der anfallenden Kosten (Makler, Steuer, Investitionen etc.)? Wenn ja, wären hierfür dann Steuern fällig?