Rückerstattung zuviel gezahlter Quellensteuer
vom 30.10.2019
für 32 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Steuererklärungen habe ich deshalb für die Jahre 2011 bis 2019 (und auch schon Jahre zuvor) nicht abgegeben (Steuernummer ist allerdings aus früherer Veranlagung vorhanden). ... Daher stellt sich zunächst einmal die Frage, ob das deutsche Finanzamt nach Einreichung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2012 rückwirkend trotz eingetretener Verjährung (und eindeutiger Erkennbarkeit, dass bereits mehr Steuern als erforderlich entrichtet wurden) trotzdem noch eine Steuererklärung auch für das Steuerjahr 2011 von mir verlangen kann. ... Auch frage ich mich, ob für mich trotz zuviel gezahlter Steuern irgendwelche sonstigen Unannehmlichkeiten zu erwarten sind, wenn ich meine Absicht in die Tat umsetze und die Steuererklärung für das Steuerjahr 2012 zwar verspätet, jedoch noch fristgerecht vor dem 31.12.2019 abgebe.