Hallo, hier kurze sachinfo und meine frage(n) dazu: es wurde ein mietvertrag abgeschlossen über wohnraum. dieser wurde gekündigt in beiderseitigem einverständis mit monatsfrist. nach kündigung und auszug hat sich herausgestellt, dass das mietobjekt einer erbengemeinschaft von drei personen gehört. mietvertrag wurde aber nur von einer person, ohne vermerk auf vertretung d. erbengemeinschaft o.ä., sondern nur auf den privatnamen dieser einen person geschlossen. es ist noch eine mietzahlung offen, die aber bisher noch nicht gezahlt wurde, weil meineserachtens hier der mietvertrag von seiten des vermieters nicht erfüllt werden konnte und somit es allerhöchstens zu einer vermietung von einem drittel des wohnraums kam. nun meine fragen: 1.war der mietvertrag gültig, obwohl verschwiegen wurde, dass eine erbengemeinschaft vermieter ist und nur eine person dieser gemeinschaft vermietet hatte? 2.besteht schadensersatzanspruch bzgl. der fehlenden zustimmung der zwei erbengemeinschaftsmitgliedern im bezug auf die vermietung-habe zwar genutzt, konnte dies, aber mangels zustimmung des anderen 2/3 anteils nicht tatsächlich tun.problem hierbei nur, dass dies erst nach ablauf des mietvertrags festgestellt wurde!