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Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, der Vermieter meinte, wenn ich viel Ärger vermeiden wi

| 8. Mai 2012 15:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Meine Frage ich bin zusammen mit meiner Mutter in einer Wohnung gemeldet auf den Mietvertrag stehe nur ich wohnen tun beide auf einen Grundstück was nicht als melde Adresse gilt. Soviel zum Anfang nun gab es in meiner Wohnung einen schaden an den rohren in der wand da die Wohnung im Winter nicht beheizt war geht der Vermieter davon aus das es ein Frostschaden ist der klemptner der zur schaden Behebung da war sagte aber es wäre definitiv kein Frostschaden wussteich sagte ihm das nicht geheizt war auch wo es so kalt war er sagte das mache nichts es wäre eben kein solcher schaden. Ich habe die Wohnung bereits gekündigt und muss Ende des Monats raus. Mein Vermieter verlangt das ich den kompletten schaden behebe auf meine Kosten ... Was gar nicht Diskussions Anlass gewesen wäre wäre es auch lt klemptner ein Frost schaden aber so ... Meine Frage lautet mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen der Vermieter meinte wenn ich viel Ärger vermeiden will soll ich zahlen ... Was meint er ? Kann es Ärger beim Einwohnermelde Amt geben am Ende wegen betrug eine Anzeige hat meine Mutter mit Konsequenzen zu rechnen und soll ich für den schaden aufkommen ? Vielen dank im voraus s.p.

8. Mai 2012 | 16:58

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen für den Schaden nur dann aufkommen, wenn Sie diesen schuldhaft verursacht haben.

Sie sind als Mieterin verpflichtet, die Wohnung im Winter bei Frost angemessen zu beheizen, damit es nicht zu Schäden an Heizungsrohren kommt. Wenn der Klemptner bestätigt hat, dass der Schaden nicht durch Frost verursacht wurde, so ist dies für Sie von Vorteil.

Ansonsten kann ich nicht feststellen, warum der Rohrschaden von Ihnen verursacht worden sein sollte. Demnach wären Sie nicht verpflichttet, den Schaden zu bezahlen und sollten dies ablehnen.

Sollte der Vermieter Sie verklagen, suchen Sie vor Ort einen Anwalt auf. Sofern Sie bedürftig sein sollten, können Sie Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 8. Mai 2012 | 17:36

Hallo vorerst vielen dank für die schnelle Antwort. Wie verhält sich aber der Sachverhalt der nicht beim Mieter angemeldeten 2. Person im Haushalt was könnte der Vermieter deswegen Unternehmen mit welchen Konsequenzen hätte ich da zu rechnen ? Vielen dank vor aus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Mai 2012 | 17:46

Dies hat keine Konsequenzen. Das Mietverhältnis endet zum Monatsende und Sie ziehen aus. Der Vermieter hatte die 2. Person während der Mietzeit offenbar zumindest geduldet.

Zudem ist ja auch die Frage, ob der Vermieter dies beweisen könnte.

Bewertung des Fragestellers 8. Mai 2012 | 17:50

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Sehr schnell sehr freundlich meine Frage war zwar sehr umfangreich wurde aber trotzdem sehr zügig beantwortet vielen dank

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Mai 2012
4,8/5,0

Sehr schnell sehr freundlich meine Frage war zwar sehr umfangreich wurde aber trotzdem sehr zügig beantwortet vielen dank


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