Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen für den Schaden nur dann aufkommen, wenn Sie diesen schuldhaft verursacht haben.
Sie sind als Mieterin verpflichtet, die Wohnung im Winter bei Frost angemessen zu beheizen, damit es nicht zu Schäden an Heizungsrohren kommt. Wenn der Klemptner bestätigt hat, dass der Schaden nicht durch Frost verursacht wurde, so ist dies für Sie von Vorteil.
Ansonsten kann ich nicht feststellen, warum der Rohrschaden von Ihnen verursacht worden sein sollte. Demnach wären Sie nicht verpflichttet, den Schaden zu bezahlen und sollten dies ablehnen.
Sollte der Vermieter Sie verklagen, suchen Sie vor Ort einen Anwalt auf. Sofern Sie bedürftig sein sollten, können Sie Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Hallo vorerst vielen dank für die schnelle Antwort. Wie verhält sich aber der Sachverhalt der nicht beim Mieter angemeldeten 2. Person im Haushalt was könnte der Vermieter deswegen Unternehmen mit welchen Konsequenzen hätte ich da zu rechnen ? Vielen dank vor aus
Dies hat keine Konsequenzen. Das Mietverhältnis endet zum Monatsende und Sie ziehen aus. Der Vermieter hatte die 2. Person während der Mietzeit offenbar zumindest geduldet.
Zudem ist ja auch die Frage, ob der Vermieter dies beweisen könnte.