Hallo zusammen, wir haben vor ca. 6 Jahren eine im Erdgeschoss liegende Altbauwohnung (BJ 1898) in einem 4-stöckigen Haus gekauft, jedes Stockwerk enthält eine Eigentumswohnung. ... Laut unserer Hausverwaltung besagt die Teilungserklärung (s.u.) angeblich, dass die Eigentümergemeinschaft zwar die Kosten für den Austausch der tragenden Balken übernehmen muss, wir aber auf unsere Kosten die Holzbalken freilegen und anschließend wieder verschließen sollen. ... Auszug aus unserer Teilungserklärung: 6.Lastentragung (1) Jeder Wohnungseigentümer trägt die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung seines Sondereigentums und der seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Teile des Gemeinschaftseigentums, sowie folgender Gebäudeteile, gleichgültig, ob es sich dabei um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt: Nichttragende Innenwände, Bodenbeläge, Fensterrahmen und -stöcke, Fensterscheiben, Wand- und Deckenverputz innerhalb des Sondereigentums.