Autoverkauf per Internet - Vorvertrag per Mail - gültig ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
(so wie ich ihn per Mail zurück gesendet habe) Hat dieser "Vorvertrag" Bestand und ist als Kaufvertrag zu werten und kann ich verklagt werden, wenn ich den Wagen nochmals ins Internet einstelle ? ... Darauf hin rief er mich an und bestand auf den "Vertrag" und drohte mit Anwalt usw. ... Vielen Dank für Infos und Rat. ------------------------------- Gesendet: 23.02.08 00:07:50 An: xxx Betreff: Re: Interesse an Ihrem Fahrzeug Guten Tag, xxx, Herr xxx interessiert sich für ein Fahrzeug aus Ihrem Bestand mit den folgenden Kenndaten: xxx Der Interessent/die Interessentin bittet um eine Rückmeldung unter den folgenden Kontaktdaten: Telefonnummer: xxx eMail-Adresse: xxx Folgender Text wurde vom Kunden eingegeben: Kaufvertrag / Kaufbestätigung Verkäufer: xxx Name: xxx Adresse: xxx Tel.: xxx Geburtsdatum: xxx Käufer: xxx Verkaufsgegenstand: xxx Erklärung des Käufers: Hiermit unterbreite ich dem oben bezeichneten Verkäufer das verbindliche und unwiderrufliche Angebot, das von diesem zum Verkauf stehende Fahrzeug zum Preis von 3000 Euro kaufen zu wollen. -------------------------------