Guten Morgen,
grundsätzlich sind Sie trotz der fehlenden Ummeldung auf der sicheren Seite. Die Eintragung im Brief hat nichts mit Ihrer Eigentümerstellung zu tun; Eigentümer werden Sie mit der Einigung des Eigentumsüberganges (Kaufvertrag) und Übergabe des Fahrzeuges. Dies ist erfolgt.
Ein kleines Risiko besteht noch, daß die Firma den Wagen an einen sogenannten gutgläubigen Dritten weiterverkaufen könnte. Dieses Risiko ist aber denkbar klein, da Sie ja Brief und Schein in der Hand halten. Auch hier dürften Sie abgesichert sein.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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