sehr geehrte frau rechtsanwältin, sehr geehrter herr rechtsanwalt, ich habe mich vor ein paar jahren über dem arbeitsamt selbständig gemacht (Existenzgründung per ICH-AG) ich arbeite im bereich computer-reparaturen und verkauf von gebrauchtwaren, die gesetze beim verkauf von gebrauchtwaren mit 12 monaten garantie sind mir bekannt, ist für mich auch kein problem, nur ist es so, das ich auch hin und wieder ein paar sachen von familie, freunden und bekannten bei mir im geschäft verkaufen, die sachen sind geprüft und so hat der käufer auf jeden fall eine "funktionsgarantie", aber, kann ich bei diesem privatverkauf die garantie ausschließen ? und dann noch was, hört sich jetzt vielleicht komisch an, aber ich habe auch schon teile verkauft, die defekt waren, und zwar zur dekoration, zum beispiel exotisch aussehende grafikarten oder kühler, verkauft habe ich den artikel als defekt zu deko zwecken und (wie immer) mit ordentlicher rechnung, auf meinen rechnungen steht der hinweis, das ich bei gebrauchtwaren 12 monatige garantie gebe, nun hat ein kunde bei einem defekt verkauften gerät auf diese garantie bestanden, und macht mir ärger, worauf kann sich nun die garantie beziehen ? ... ich habe dem kunden dann ironisch gesagt, das er natürlich garantie hätte auf den defekten artikel, und sollte er doch funktionieren, tausche ich gerne um, war das so ok ?