Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Hinsichtlich der übermittelten Rechnung haben Sie nach Ihrer Schilderung den Kaufvertrag erfüllt.
Mögliche Argumente, dem Käufer zusätzlich zu überzeugen könnten sein:
1. Die Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, es sein denn sie ist digital signiert – damit für Sie insoweit nicht verwendbar
2. Selbst wenn Sie die Rechung als Ausgabe steuerlich geltend machen würden, tangiert das den Käufer nicht und stellt ggf. nur eine Steuerverkürzung durch Sie dar.
3. Der Käufer kann daher ebenfalls keine Vorsteuer abziehen. Dies ist aber insoweit unschädlich, ad er diese (an Sie) gar nicht verauslagt hat.
4. Lassen Sie sich (wenn möglich) vom ersten Verkäufer bestätigen, dass mit dieser Rechnung die Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Die ist zwar mE nicht notwendig, würde den Käufer wohl aber beruhigen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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