Ich, Azubi,20Jahre, habe vor einem Jahr über das philipinische Ebay Armreifen von NIKE gekauft ( Stückzahl 30, da nur im Paket).
Nun habe ich eine Anzeige von NIKE das ich bitte 1300€ Anwaltsgebühren zahlen soll.
Die Armreifen wurden gleich am Zoll festgehalten und zerstört. Ich habe darauf eine Erklärung unterschrieben das ich so etwas nicht mehr mache. Ich wollte die Ringe weder weiter verkaufen oder sontiges
1) Ich kann dieses Geld nicht zahlen bei 300€ Einkommen!
2) bei Ebay dürfen nur ORIGINALE Artikel verkauft werden, ich dachte natürlich das dieser Artikel ORIGINAL ist, wie es laut den AGB´s von Ebay auch der Fall ist. So hat doch der Verkäufer die Straftat begannen und nicht ich, der Käufer, oder??
3) Warum muss ich also die Strafe zahlen und nicht er?
sofern Sie davon ausgegangen sind, dass es sich um Originalware handelt und der Einkaufspreis auch nicht verdächtig niedrig gewesen ist (da Sie dann ggfs. hätten misstrauisch werden müssen und Ihnen vielleicht deshalb ein Vorsatz unterstellt wird), sollten Sie keine Zahlungen vornehmen.
Wichtig ist aber dabei, WAS genau Sie auch beim Zoll unterschrieben haben. Handelt es sich nur um die Zustimmung zur Vernichtung, wäre dieses nicht schlimm; haben Sie aber auch tatsächlich eine Art Geständnis unterschrieben, wird sich dieses zu Ihren Lasten sicherlich verwenden lassen.
Hier sollten Sie schnell einen Anwalt aufsuchen, um die Akte bei Zoll einzusehen und dan die Ansprüche abwehren zu lassen.
Da Sie Student sind, sollten Sie auch vorab bei Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, so dass der Anwalt dann - bis auf eine geringe Schutzgebühr - direkt mit dem Amtsgericht die weitergehende Beratung abrechnen kann.