Wohnung erst nach 5 Jahren Kündbar?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
In Diesem ist unter Punkt 2 der Kündigungsausschluss festgelegt. ... Eine Kündigung ist erstmals nach ablauf des Zeitraums von (leeres Feld ausgefüllt)__5__ Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.