Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Entscheidend ist in Ihrem Fall, ob Sie das Haus im Sinne des § 573 Absatz 2 Nr.2 BGB "benötigen". Hiervon geht die Rechtsprechung aus, wenn der Vermieter selbst die Wohnung nutzen will und dafür vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat. Dabei unterliegen die vom Vermieter geltend gemachten Interessen lediglich einer Plausibilitätskontrolle, die willkürliche Interessen ausschließt. Bei dieser Prüfung ist zunächst abstrakt das geltend gemachte Interesse des Vermieters zu überprüfen. In einem zweiten Schritt dann, ob die konkret sich als vernünftig und nachvollziehbar darstellenden Interessen in der vom Vermieter angestrebten Wohnung realisiert werden können.
Nach Ihrer Schilderung liegen solche nachvollziehbaren Gründe bei Ihnen vor, da Sie der direkten Nähe und dem Lärm der direkten Nachbarn durch den Umzug von einem Reihenmittelhaus in ein freistehendes Haus entgehen wollen. Insofern sehe ich hier gute Chancen, eine Eigenbedarfskündigung im Streitfalle auch vor Gericht durchzusetzen.
Da Sie das alte Haus zur Finanzierung verkaufen möchten, müssen Sie dieses Haus den Mietern auch nicht als Alternativwohnung anbieten. Sie brauchen das Haus auch jetzt noch nicht zu inserieren, es reicht die ernsthafte Verkaufsabsicht und entsprechende Verkaufsbemühungen, wenn der Einzug in das neu erworbene Haus sichergestellt ist.
Fragen Sie aber auch nach Alter und möglicher Krankheiten der Mieter, da ältere und/oder gesundheitlich stark eingeschränkte Mieter nach zehn Jahren Mietdauer möglicherweise wegen eines Härtefall der Kündigung widersprechen können. Schauen Sie vorher auch in den Mietvertrag, ob dort irgendwelche Besonderheiten wie Kündigungsausschlüsse etc. vereinbart wurden.
Die Kündigung sollten Sie auf jeden Fall mit Hilfe eines auf Mietrechts spezialisierten Anwalts vor Ort erstellen, um keine formalen Fehler zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen