instandhaltungsmaßnahmen bei gemeinschaftseigentum einer erbengemeinschaft
vom 1.3.2011
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Meine zwei Schwestern bewohnen derzeit dieses Haus. ... Ich sehe es aber nicht so ganz ein, Kosten in das Haus zu stecken, wenn es ausschließlich von meinen Schwestern genutzt wird. - Bin ich als Miteigentümer zu Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet, auch wenn ich das Haus überhaupt nicht nutze? - Kann ich zu einem Drittel zu Instandhaltungsreparaturen herangezogen werden, auch wenn ich keine Ansprüche auf das Haus hege?