sehr geehrte/r Rechtsanwalt/in, wir haben in gbr ein kleines 2-familienhaus, welches im selben zeitraum wie das nachbargebäude gebaut wurde welches am 23.02.2010 versteigert wurde. der zuschlag wurde am selben tag erteilt. durch die versteigerung ist ein recht, wobei das nachbargrundstück das dienende war, gelöscht wurden. dieses sicherte unseren 2 wohnungen die versorgung mit heizung und wasser zu ( mit unterzähler und separat abgerechnet) sowie die beiden elektrozähler sind ebenfalls im nachbargebäude untergebracht. die kosten für die medien tragen selbstverständlich wir. im gegenzuge haben wir zugelassen, dass die anschlüssen für wasser, gas und elektro über unser Grundstück ans nachbargebäude geführt wurde, obwohl dies auch direkt von der strasse möglich gewesen wäre, aber mit erheblichem mehraufwand. dies recht ist in unserem grundbuch drin, zusätzlich aber noch abgesichert durch den landkreis e-e wohl wegen wasser/abwasser. leider haben wir die gegenseitigkeit nicht verankert. wir hatten vor dem 1. zv-termin einen antrag auf abweichende versteigerung gestellt .jetzt war es war der 4. termin. ist es möglich dass uns diese versorgung durch den neuen eigentümer ersatzlos gestrichen wird und wir die anschlüsse trotzdem behalten müssen ??