Folgende Klausel steht in meinem Arbeitsvertrag: <<< - Gratifikation/Rückzahlungsverpflichtung (1) Der Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis bis zum Jahresende besteht, erhält darüber hinaus Urlaubsgeld und eine Weihnachtsgratifikation jeweils in Höhe eines halben Monatsgehalts, das mit der Gehaltsabrechnung für Mai und November abzurechnen und auszuzahlen ist. (2) Beginnt das Arbeitsverhältnis im Lauf des Kalenderjahres, wird die Gratifikation anteilig gewährt, es sei denn, das Arbeitsverhältnis hat in einem Kalenderjahr weniger als sechs Monate bestanden. Ruht das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate, gleich aus welchem Grund, auch infolge von Krankheit ohne Entgeltfortzahlung, wird die Gratifikation nicht gewährt. (3) Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. von einem der Vertragsteile gekündigt wird oder infolge Befristung oder Aufhebungsvertrages endet. ... Vielleicht noch am Rande (falls interessant zu dieser Angelegenheit): In meinem Arbeitsvertrag sind 30 Tage Urlaub vereinbart.