Hallo, die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse erfolgt ja monatlich mit dem Lohn. Der Arbeitgeber überweist den jeweiligen Betrag. Wenn diese Rentenzahlungen z.B. durch Scheidung (Abgabe von Rentenpunkten an Ex-Partner), Unterbechungen durch Arbeit im Ausland (z.B. in Japan bei japanischer Firma, ergo Nicht EU-Ausland), oder sonstige Dinge oder weil man Privatier ist, unterbrochen wurde.