Anwaltsrechnug korrekt bzw. berechtigt
vom 6.7.2006
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich kontaktierte vor einem Jahr nach meiner Scheidung einen Anwalt um die Rechtmäßigkeit eines von meiner Frau geforderten nachehelichen Unterhaltes in Höhe von 250.... Daraufhin entstand ein 9-monatiger Schriftverkehr der zur Folge hatte, dass auch Vermögenswerte in Höhe von 110000 € von den Anwälten in den Streit mit einbezogen wurden obwohl deren Aufteilung eigentlich nicht strittig war.Nach 9 Monaten empfahl mein Anwalt auf die Forderung der Unterhaltszahlung in Höhe von 250.- € einzugehen und die Sache abzuschließen. ... Mein Anwalt stellt nunmehr folgende Rechnung : Streitwert 110000 € (Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung) 9.8888 € Unterhalt 1,3 % Geschäftsgebühr = 1860 € 1,2 % Terminsgebühr = 1717 € Pauschale 20.-€ Für mich stellt sich die Frage inwieweit diese Gebühren berechtigt sind.