Rückabwicklung eines PKW-Kaufs
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Im Kaufvertrag ist eine Gewährleistung von 12 Monaten vereinbart. ... Laut Aussage des Autohauses seien sämtliche Mängel beseitigt, wobei 2 Reparaturen (Zahnriemen und Wasserpumpe) nicht unter die Gewährleistung fallen. ... Ich möchte nun keine weitere Nachbesserung durch den Händler sondern die Rückabwicklung des Kaufvertrages.