Mietwohnung mit eigenem Teilgarten, ursprünglicher Zustand bei Kündigung
vom 14.4.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
In diesem steht wortwörtlich drin : "Nach Auszug muss der Garten in seinen ursprünglichen Zustand hergerichtet werden, d.h. ohne Gartenhäuschen, Brunnen, usw. " Meine verstorbenen Eltern haben 2 Gartenhäuschen, einen Grillkamin, einen Zierbrunnen gebaut und etliche Bäume und Büsche gepflanzt, im Zeitraum Ende 70ger Jahre bis Mitte 80ger Jahre.