Umstellung auf Glasfaser mit Anbieterwechsel - Schadensersatz Einsatz eigener Router
vom 6.12.2023
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Bei Abschluss des Vertrags konnte ich die Verwendung eines eigenen Routers ankreuzen. ... Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem Breitbandnetz der X GmbH kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der X GmbH unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das Breitbandnetz der X GmbH verantwortlich. ... Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der X GmbH nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der X GmbH bestehen.