Guten Tag, folgende Sachlage: Die Frau eines GmbH Geschäftsführers, hat direkt nach der Hochzeit den Antrag auf Befreiung gestellt und wird seit dem hingehalten. (Bis dato kein Negativbescheid) Folgende Punkte treffen zu: - Verheiratet mit dem Geschäftsführer - Kann sich Arbeitszeit selbst einteilen = Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft - Mehr als Überdurchschnittliches Gehalt = die Höhe der Bezüge von der Ertragslage des Unternehmens abhängig gemacht wird - Kontountschriftsberechtigung - Entscheidungs- und Weisungsbefugnis für Personal, Buchhaltung, Kundenservice (Belegbar durch Eidesstattliche Versicherung von beiden Gf´s) - Hat also Handlungsvollmacht (bzw. stillschweigende Prokura) = faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte des Unternehmens nach eigenem Gutdünken führt - Ist Maßgeblich an allen Entscheidungen des Unternehmens betreffend beteiligt - Gibt der Gesellschaft Darlehen = Unternehmerrisiko Das Ganze zieht sich nun seit 2 Jahren hin. Ich hätte gerne eine Einschätzung, anhand dieser Fakten.