Ich meinerseits werde, wenn das letzte Kind im Kindergarten sein wird, über vierzig sein, mit einem Abschluß in klassischer Philologie und über 10 Jahren ohne Anstellung, meine Chancen, Arbeit zu finden, gehen also ebenfalls gegen 0. Daher haben wir uns zusammengetan, eine einmann gmbh wurde auf mich gegründet, ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer, mein Vater macht, was er sein Leben lang gemacht hat, trägt also den kompletten Betrieb; da die Kinder noch klein sind und ich natürlich keine Ahnung vom Geschäft habe, beschränkt sich meine "Mitarbeit" momentan auf Weiterbildungsmaßnahmen im Fernstudium und Gesprächen, in denen mein Vater mich über die ein oder andere Entwicklung informiert, in der Praxis vertritt er mich bei allen Belangen per Generalvollmacht. ... Zuletzt z.B. wurden bei der Überprüfung wegen der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung falsche Vertragstexte, nicht schriftliche Urlaubsbewilligung und vertraglich falsch gehandhabte Fortführung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bemängelt.