Bauvorhaben (gegen Gemeinde) durchsetzen
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Dabei sind zwei unmittelbar angrenzende Gebäude ausgenommen, (1) südlich steht ein Haus mit zwei Geschossen + DG, mit flacher Dachneigung - Grund: wurde schon in den 50er Jahren so genehmigt und sei deshalb nicht mit dem Bauvorhaben vergleichbar sowie (2) östlich ebenfalls ein zweigeschossiges Gebäude - Grund: steht oberhalb einer Böschung an der Grundstücksgrenze und gehört deshalb zu einem anderen Baugebiet. Auch dürfen keine Gebäude in einer angrenzenden Siedlung zum Vergleich herangezogen werden, wo sich eine Mischung aus alten und neuen Häusern eingestellt hat. ... Tatsächlich sehen die Häuser aber recht unterschiedlich aus.