wir haben eine Anlieger-Erdgeschosswohnung gemietet. Im Mietvertrag steht, dass der Gartenanteil auch mitvermietet wird. Wir wohnen seit über 6 Jahren in der Wohnung und haben den Garten auf unserer Seite genutzt. Den restlichen,größeren Teil des Gartens, der sich eher auf der Seite des Vermieters befindet, haben wir nie genutzt.
Auf unserer Seite des Gartens steht ein Gartenhaus, bzw. Pavillon (früher ehem. Haus nun ohne Wände, lediglich überdacht wie eine Art Pavillon). Seit Jahren stellten wir dort Fahrräder, Grill und Spielsachen unseres Kindes ab. Unser Kind spielt im dem Fall auch immer dort.
Nun verbietet unser Vermieter jegliche Nutzung dieses Pavillons (auch das Spielen und Betreten) mit der Begründung es sei nicht angemietet.
Im Mietvertrag steht jedoch gar nichts weiteres außer „Vermietet wird 1 Gartenanteil".
Woher sollen wir wissen, welcher Teil des Gartens zu unserem Gartenanteil gehört und was nicht? Außerdem hat er selbst dieses Pavillon in den letzten 6 Jahren weder genutzt noch betreten.
Wir haben uns immer um das entfernen des Laubs und Kehren selbst gekümmert, da dies genau vor unserer Wohnung steht und wie bereits geschildert auf unserer Seite des Gartens steht, wollten wir das der Anblick des Pavillons ordentlich ist.
Darf er uns die Nutzung dieses Pavillons im Nachhinein verbieten?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn sich der Pavillon auf dem Teil des Gartens befindet, den Sie gemietet haben und nicht durch Wände, einen Zaun oder anderweitig von diesem Gartenteil abgegrenzt ist, dann dürfen Sie diesen auch nutzen. Die Festlegung einer eindeutigen Grenze zwischen dem vermieteten Teil des Gartens und dem nicht vermieteten Teil des Gartens kann jedoch nur ein Gericht nach einer Ortsbesichtigung treffen. Sie müssten dann vor Gericht möglichst genau angeben, welchen Teil des Gartens Sie als den, von Ihnen gemieteten, Gartenteil ansehen und beantragen, festzustellen, dass Sie diesen Teil des Gartens als Teil der Mietsache benutzen dürfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.