Guten Tag,
zu Ihrem Anliegen hinsichtlich der auf Ihrem Grundstück lagernden Baumaterialien nehme ich wie folgt Stellung:
⸻
1. Anspruch auf Entfernung
Da die Paletten Ihres Nachbarn teilweise auf Ihr Grundstück ragen, wird Ihr Eigentum unmittelbar beeinträchtigt. Nach § 1004 Abs. 1 BGB können Sie von Ihrem Nachbarn verlangen, dass er die Materialien entfernt.
⸻
2. Verzug des Nachbarn
Sie haben Ihren Nachbarn bereits mehrfach zur Entfernung aufgefordert, und er hat dies wiederholt zugesagt, aber nicht umgesetzt. Spätestens seit Ihrer Aufforderung im Juli 2025 befindet er sich daher im Verzug (§ 286 BGB).
⸻
3. Selbstvornahme und Kostenerstattung
Wenn der Nachbar weiterhin nicht reagiert, dürfen Sie nach § 1004 BGB in Verbindung mit §§ 683, 670 BGB die Materialien selbst oder durch ein Unternehmen entfernen lassen. Die Kosten können Sie anschließend vom Nachbarn ersetzt verlangen, sofern Sie ihm zuvor schriftlich eine letzte Frist mit Androhung der Selbstvornahme setzen.
⸻
4. Schadensersatz
Die von Ihnen genannten Mehrkosten für den nachträglichen Zaunbau (ca. 2.000 €) können Sie zusätzlich als Verzugsschaden gemäß § 280 Abs. 1, 2 BGB geltend machen.
⸻
5. Anschrift und Zustellung
Sollte Ihnen die Privatanschrift des Nachbarn nicht bekannt sein, können Sie zunächst an die Firmenanschrift schreiben, unter der er beschäftigt ist. Alternativ kann eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt nach § 44 Bundesmeldegesetz beantragt werden, um die Privatanschrift zu ermitteln.
⸻
6. Empfohlenes Vorgehen
1. Schriftliche Abmahnung an den Nachbarn mit einer Frist von 14 Tagen zur Entfernung der Paletten.
2. Androhung, die Paletten nach Fristablauf auf seine Kosten entfernen zu lassen.
3. Falls keine Reaktion erfolgt: Entfernung der Paletten dokumentieren (Fotos, Zeugen) und anschließend die Kosten sowie den Schadenersatz wegen des Zaunbaus geltend machen.
4. Bei weiterer Weigerung: gerichtliche Durchsetzung beim zuständigen Amtsgericht.
Ein Inkasso oder ein Schufa-Eintrag kommen hier nicht in Betracht, da diese erst nach einem gerichtlichen Titel möglich sind.
⸻
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail: