Da an den Formularen aus Deutschland auch Anhänge in tschechischer Sprache angebracht sind, deren Text identisch mit dem deutschen Text ist, muss ich diese Einkommensteuererklärung beim hiesigen Finanzamt bestätigen lassen, ehe ich sie wieder nach Deutschland zurückschicke. ... Unter den Voraussetzungen der Sätze 1 oder 2 kann die Steuerfestsetzung auch gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. (2) Soweit die Finanzbehörde eine Steuer vorläufig festgesetzt hat, kann sie die Festsetzung aufheben oder ändern. ... Das heißt meines Erachtens, dass ich die verlangten Steuern nicht zahlen muss, ehe nicht die im vorgenannten Paragrafen genannten Bedingungen erfüllt sind, ich also gegen den Bescheid mit dieser Begründung Einspruch erheben kann.