Nunmehr möchte ich aber „vorzeitig“ die Wohnung kündigen, da ich mit in die Wohnung meines Freundes, der im selben Haus wohnt, ziehen möchte. ... Die Nummer 2 wurde auf meinen Wunsch hin wie folgt geändert : Nach Ablauf der 5-jährigen Festmietzeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. § 8 Keine stillschweigende Vertragsverlängerung – Verlängerungsregelungen 1.Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so tritt eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht ein (§568 BGB). 2.Die bisherigen Vertragsbestimmungen sind für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses maßgebend, aber auch für den Fall des erneuten Zustandekommens eines Mietverhältnisses zwischen den Parteien, soweit nachstehend keine anderen Vereinbarungen über eine mögliche Verlängerung des Mietzeit getroffen sind : Sollte der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der 5-jährigen Befristung nicht mehr aufrecht erhalten können, kann er einen Nachmieter an den Vermieter vermitteln, welcher in das Mietverhältnis eintritt. Der Vermieter kann aus wichtigen Grund den Nachmieter ablehnen.“ Kann ich meinen Vertrag zum 31.12.06 kündigen?