Fristlos oder fristgerecht gekündigt?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Da ich nicht mal weiß ob nun fristlos-fristgerecht sehenich auh keine automatische Umwandlung in eine F fristgerechte Kündigung als gegeben, da man ja zweimal mit sofortiger Wirkung gekündigt hat bzw wollte ,dann das gleiche rückzudatieren wiederum n mit sofortiger Wirkung die Kündigung ausspricht und dann meint man hätte mit 14 Tagen auf den 15 hinzugerechnet rechtswirksam geküncdigt erscheint mir mehr als kurios..Ich möchte also auf festtellung klagen, dass das Dienstverhältnis unbefristet weiterbesteht und eine fristgerechte Kündigung nach §622 BGB .Gründe für eine fristlose Kündigung sind nicht gegeben.