Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die sich aus meiner Sicht recht kurz und klar beantworten läßt. Die Forderung ist ganz offensichtlich im Jahr 2003 entstanden, wie von Ihnen selbst eingeräumt, im Juni 2003. Die Verjährung tritt nach drei Jahren zum -->Ende des Kalenderjahres ein! Sie kann aber durch Klageerhebung gehemmt werden. In Ihrem Falle erscheint es mir wahrscheinlich, dass die Klage noch vor Ablauf der möglichen Verjährung zum Jahresende 2006 eingereicht wurde. Dies sollten Sie klären.
Sollte erst in 2007 Klage erhoben worden sein, könnte tatsächlich Verjährung eingetreten sein. Sie müssen sich dann aber gegenüber dem Gericht ausdrücklich auf die Verjährung berufen und diese Einrede erheben. Tun Sie dies nicht, wird die Verjährung von Amts wegen, also von dem Gericht selbst nicht berücksichtigt.
Der Umstand, dass Sie keine außergerichtlichen Aufforderungen erhalten haben, spielt für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt keine Rolle. Sofern Sie meinen, Rückzahlungen geleistet zu haben, müssen Sie dies beweisen. Das ist Ihnen nach Ihren eigenen Angaben offenbar nicht möglich.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen einen gewissen Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Ralf Kunold
Diese Antwort ist vom 25. Januar 2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Guten morgen und danke Herr Rechtsanwalt Rafl Kunold,
auf dem Anwaltsschreiben das den Titel KLAGE trägt steht ein Datum, ich denke die Klage ist geschrieben worden am 27.12.2006 und dann einen Stempel so Rechteckig in dem Steht Amtsgericht XXX Eingegangen 29.12.2006.
Dann auf dem beigen Blatt vom Amtsgericht selber steht das Datum 3.2.07 dies wurde vom Amtshelfer gestrichen und durch einen Stempel mit 19.01.2007 ersetzt.
Also denken sie die Verjährungsfrist ist somit gültig oder nicht? Die ganze Sache ist 42 Monate her also über 3 Jahre, wie ich aber denke verstanden zu haben rechnen sie Herr RA Ralf Kunold immer zum Ende eines Kalenderjahres, wäre die Verjährung dann nicht Dezember 2005 gewesen?
Erhalten habe ich den großen gelben Brief vom AG gestern, 24.01.2007.
MFG und vielen Dank Herr RA Ralf Kunold!
Hier ist auf den Eingang bei Gericht am 27.12.2006 abzustellen, die Verjährung dürfte somit noch vor Ablauf der Jahresfrist rechtzeitig gehemmt worden sein. Die Zustellung erfolgte auch noch rechtzeitig an sie (wobei das Gesetz von "demnächst" spricht). Nach Lage der Dinge dürfte somit die Verjährungseinrede nicht greifen. Dezember 2005 war die Verjährung nach 2 1/2 Jahren noch nicht eingetreten.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Ralf Kunold