Anspruch Urlaubsgeld bei Kündigung
vom 2.7.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich arbeite seit 6 Jahren in meinem Betrieb und habe nun im April meine Kündigung eingereicht, welche zum 31.07 wirksam wird. Jedes Jahr bekommen wir mit dem Juni-Gehalt ein urlaubsgeld in Höhe von 50% unseres Bruttolohnes draufgezahlt. Da meine Kündigung bereits bekannt ist, wurde mir das Urlaubsgeld verwährt.