Ab dem 01.01.2018 bekomme ich einen neuen Vertrag von dem Hauptmieter.Zusätzlich habe ich festgestellt,dass der Vertag den ich mit meiner Vermieterin abgeschlossen habe nicht der gleiche ist, denn meine Vemieterin mit der Hauptmieterin hat.Der Vertrag den meine Vermieterin hat läuft nämlich nur für ein Jahr,der sich automatisch verlängert wenn er nicht bis zum Ende des Jahres von der Hauptmieterin gekündigt wird.Ist dann der Vetrag den ich gerade habe nichtig? Ich habe eine Kündigung zum 3.11.2017 bekommen.im Vertrag steht aber drin,dass,,es kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt,wenn sie spätestens am 3. ... Als letztes verlangt sie von mir das alle von mir angebrachten Änderungen im Raum bis zum 3.12.2017 enfernt und alle Gegenstände aufgeräumt werden sollen.Sollte ich das nicht machen,würde sie gleich die Räumungsklage beim Amtsgericht erheben müssen.Von der Hauptmieterin habe ich nätürlich die Erlaubnis den Raum so zu lassen,da auch ihrer Meinung nach der Vertrag den mir meine Vermieterin gegeben hat nichtig ist , ich ja einen neuen Vetrag ab dem 1.1.18 abschliessen werde und das ich bis dem 31.12.17 ganz normal im Raum arbeiten kann.