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Versicherung weigert sich SF-Klasse zu übertragen

22. Mai 2024 11:14 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


13:44

Moin,

mein Schwiegervater verstarb im März 2023.
Als Erbin wurde das Fahrzeug auf meine Schwiegermutter zugelassen. Hierzu besuchten wir die betreuende Generalagentur. Hier wurde empfohlen, den Vertrag auf mich abzuschließen da ich jünger und somit der Vertrag günstiger sei. Eine EVB wurde ausgehändigt und hiermit das Fahrzeug umgemeldet.

Im Oktober entschied sich meine Schwiegermutter doch den Führerschein abzugeben - ich übernahm das Fahrzeug und wechselte die Versicherung. Bei Antrag gab ich die SF33 an und füllte ein entsprechendes Formular zur Übertragung der SF-Klasse aus.

Wie sich im Dezember 2023 herausstellte, kam kein Vertrag mit mir bei dem Vorversicherer zu Stande, da ich ja nicht mit dem Fahrzeugschein in der Generalagentur erschienen sei.
Sprich - der alte Vertrag lief bis Oktober 2023 auf einen verstorbenen weiter.

Seit Oktober werden alle Anfragen meiner derzeitigen Versicherung nach der SF-Klasse vom Vorversicherer mit Argumenten wie „Vertrag läuft noch" oder „ungeklärte Datenschutzlage" abgelehnt…

Wer kann mir bitte helfen?

22. Mai 2024 | 12:23

Antwort

von


(164)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem geschilderten Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die zu beachten sind. Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob und wie der Versicherungsvertrag nach dem Tod Ihres Schwiegervaters fortgeführt wurde und welche Schritte zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) unternommen wurden.

1. Fortführung des Versicherungsvertrags nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
Normalerweise wird ein Versicherungsvertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers nicht automatisch beendet, sondern geht auf die Erben über. In Ihrem Fall scheint es so, dass der Vertrag zunächst auf den Namen des verstorbenen Schwiegervaters weiterlief. Dies ist grundsätzlich möglich, solange die Erben (in diesem Fall Ihre Schwiegermutter) den Versicherer über den Tod informieren und die notwendigen Änderungen (z. B. Umschreibung des Vertrags) vornehmen.

2. Ummeldung des Fahrzeugs und Versicherungswechsel:
Sie erwähnten, dass das Fahrzeug zunächst auf Ihre Schwiegermutter umgemeldet und später ein Versicherungswechsel vorgenommen wurde, bei dem Sie als Versicherungsnehmer auftraten. Hierbei ist entscheidend, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig beim Versicherer eingereicht werden. Das Fehlen des Fahrzeugscheins bei der Ummeldung könnte hier tatsächlich zu Problemen geführt haben, insbesondere wenn dadurch der Eindruck entstand, dass kein wirksamer Vertragsabschluss zustande kam.

3. Übertragung der SF-Klasse:
Die Übertragung der SF-Klasse von einem Versicherungsnehmer auf einen anderen ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und die Zustimmung des Versicherers. Dass der Vorversicherer die Anfragen Ihrer aktuellen Versicherung mit Hinweisen auf einen noch laufenden Vertrag oder Datenschutzbedenken ablehnt, könnte darauf hindeuten, dass aus Sicht des Vorversicherers die notwendigen Voraussetzungen für eine Übertragung nicht erfüllt sind.

Empfehlungen:

- Klärung des Vertragsstatus: Zunächst sollten Sie klären, ob und wie der ursprüngliche Versicherungsvertrag nach dem Tod Ihres Schwiegervaters fortgeführt wurde. Hierzu könnte eine schriftliche Anfrage beim Vorversicherer hilfreich sein, in der Sie um Auskunft über den Status des Vertrags und die Gründe für die Ablehnung der Übertragung der SF-Klasse bitten.

- Datenschutz und Auskunftsrecht: Falls der Vorversicherer weiterhin Daten zurückhält, könnten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Versicherungsnehmers bzw. als aktueller Versicherungsnehmer ein Auskunftsrecht zusteht. Hierbei kann auch der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens oder eine Aufsichtsbehörde hilfreich sein.

- Rechtliche Unterstützung: Da die Situation rechtlich komplex sein kann, insbesondere was die Übertragung der SF-Klasse und die Fortführung des Versicherungsvertrags angeht, wäre es ratsam, sich bei weiterer ablehnender Haltung der Versicherung von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

- Kommunikation mit der aktuellen Versicherung: Informieren Sie auch Ihre aktuelle Versicherung über die Schwierigkeiten bei der Klärung der SF-Klasse und bitten Sie um Unterstützung oder eine vorübergehende Lösung, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Diese Schritte sollten Ihnen helfen, die Situation zu klären und zu einer Lösung zu kommen, die Ihren Interessen entspricht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 22. Mai 2024 | 13:30

Moin,

da das Fahrzeug im Oktober auf meinen Namen zugelassen und bei einer neuen Gesellschaft versichert wurde und die alte Gesellschaft den Vertrag abgerechnet hat - ist von einem rechtskräftigen Ende des Vertrages bei der Arroganz-Versicherung abzusegen.

Warum die Versicherung sich weigert den SF zu übertragen bleibt uns schleierhaft

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Mai 2024 | 13:44

Ich kann Ihren Unmut durchaus verstehen. Ich empfehle Ihnen zunächst die o.g. Maßnahmen zu ergreifen und bei Erfolglosigkeit, die Versicherung nachweislich (per Einschreiben) aufzufordern, Ihnen den möglichen Ablehnungsgrund zu nennen. Sollte weiterhin keine Reaktion oder eine ablehnende Haltung zu verzeichnen sein, so empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Vertretung Ihrer Interessen in dieser Angelegenheit zu beauftragen. Im Idealfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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